Das Landesjugendamt und die kommunalen Jugendämter sind zentrale Partner der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen. Für die Erstellung von Jugendhilfeplänen, die Durchführung von Betriebserlaubnisverfahren und die Gewährleistung von Kinderschutz braucht es genügend Personal in diesen Ämtern. Und eine verlässliche Finanzierung der Jugendhilfe sichert die Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, zur Förderung der Erziehung in der Familie oder Hilfen zur Erziehung und ergänzende Leistungen.
Ausbildung
Jeder junge Mensch soll einen Schulabschluss und eine Ausbildung erreichen können. Mit der Mindestausbildungsvergütung und der Ausbildungsgarantie hat der Bund wichtige Schritte getan. Mithilfe eines umlagefinanzierten Ausbildungsfonds wollen wir die Ausbildung in kleinen Betrieben stärken sowie die Verbundausbildung und außerbetriebliche Ausbildung mitfinanzieren.