Diskriminierungsverbote sollen Menschen davor schützen, aufgrund ihrer Persönlichkeitsmerkmale ungleich behandelt zu werden. Dazu gehören Geschlechtsidentität, Religion und nationale Herkunft genauso wie Alter und soziale Stellung, sexuelle Orientierung, Weltanschauung und Behinderung. Wir wollen dies im Gleichheitsgrundsatz abbilden.
Ausländer:innen
Einwohner:innen Sachsens, die keine deutsche, aber eine EUStaatsangehörigkeit besitzen, sind auf kommunaler Ebene wahlberechtigt. Dies wollen wir in der Verfassung nachzeichnen und auf alle Einwohner:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausdehnen.