Recht auf Bildung

In der sächsischen Verfassung ist das Recht auf Bildung lediglich als Staatsziel benannt, aber als individuelles Grundrecht nicht einklagbar. Das wollen wir ändern, denn mit den Rechtsansprüchen auf einen Kita-Platz, […]
Schuldenbremse

Wir wiederholen es gern, weil es für die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes wirklich wichtig ist: Die sächsische Schuldenbremse muss reformiert werden. Nur so können wir den Standort Sachsen – Wirtschaft […]
Teilhabe

Grundrechte dienen nicht nur dazu, staatliche Eingriffe in die Freiheit der Menschen abzuwehren. Sie sollen auch Teilhabe an existenziellen Gütern wie Wohnen, Bildung, Arbeit und Gesundheitsversorgung sichern. Wir wollen über […]
Unterstützungsunterschriften

Da die sächsische Verfassung im vordigitalen Zeitalter entstanden ist, ist die eigenhändige Unterschrift auf Papier der einzige Weg, auf welchem Bürger:innen Willenserklärungen abgeben können. Das entspricht nicht mehr unserer Zeit, […]
Verfassungstreue

Es ist für uns selbstverständlich, dass Beamt:innen einer Pflicht zur Treue gegenüber der Verfassung unterliegen und im Falle einer gravierenden Verletzung dieser Pflicht Konsequenzen zu tragen haben. Die Treueprüfung vor […]
Wahlrecht

Jugendliche sollen mitentscheiden dürfen, wie Gegenwart und Zukunft in unserem Land gestaltet werden – und das nicht nur im Rahmen von Demokratieprojekten, sondern auch mit dem echten Wahlrecht. Wir wollen […]
Zweidrittelmehrheit

Zur Änderung der Verfassung braucht es eine Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten im Sächsischen Landtag bzw. eine Mehrheit aller Stimmberechtigten, sofern die Änderung im Wege der Volksgesetzgebung geschieht. Daher braucht es für […]
Normallage

Die Schuldenbremse definiert für die ausnahmsweise Aufnahme von Konjunkturkrediten eine sogenannte Normallage. Deren Berechnungsweise ist nach Erkenntnis vieler Expert:innen falsch gewählt. Wir wollen diesen Fehler in der sächsischen Verfassung korrigieren […]
Organe

Die sächsische Verfassung regelt auch das Verhältnis der Verfassungsorgane wie Landtag, Staatsregierung und Verfassungsgerichtshof untereinander. Wir wollen die Regelungen zu deren Rechten und Pflichten im Lichte der verfassungsrechtlichen Entscheidungen der […]
Parlament

Das Parlament repräsentiert die sächsische Gesellschaft. Um weiterhin politische Ansprechpersonen in allen Regionen Sachsens zu haben, soll der Sächsische Landtag auch in Zukunft aus 120 Abgeordneten bestehen.