Betriebsräte und Personalvertretungen engagieren sich zum überwiegenden Teil ehrenamtlich für die Belange von Beschäftigten in ihren Unternehmen und Einrichtungen. Ihre Arbeit wollen wir weiter stärken. Das Personalvertretungsgesetz entwickeln wir dialogorientiert weiter. Die Gründung von Betriebsräten darf nicht behindert werden. Als zentrale Ansprechpartner:innen für Betriebsräte richten wir Schwerpunktstaatsanwaltschaften ein.
Aufwandsentschädigung
Mit dem Förderprogramm „Wir für Sachsen“ unterstützen wir Ehrenamtliche unkompliziert mit einer Aufwandsentschädigung. Wir werden es finanziell ausbauen, damit ehrenamtliches Engagement noch mehr Anerkennung findet. Zudem schaffen wir eine Förderung für Assistenz im Ehrenamt für Menschen mit Sinneseinschränkungen.