Beschäftigung erleichtert Integration und bietet Teilhabe. Wir wollen die Verwaltungsbehörden verpflichten, alle Ermessensspielräume zugunsten der Ausbildungs- und Beschäftigungserlaubnis von Menschen zu nutzen. Die Handhabung von Wohnsitzauflage, Duldung, Abschiebung und ähnlichen Instrumenten soll so ausgeübt werden, dass Geflüchtete dem sächsischen Arbeitsmarkt nicht entzogen werden, sondern ihren Aufenthalt fortsetzen können, solange das Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnis besteht.
Arbeitsmarktintegration
Eine Arbeit finden und dort ankommen, ist zentral. Unternehmen und Menschen müssen zusammengebracht werden. Dafür werden wir bestehende erfolgreiche Instrumente, wie die Arbeitsmarktmentoren, fortführen. Und wir setzen verstärkt auf die Beratung und Unterstützung von Unternehmen bei der Suche und Integration ausländischer Fach- und Arbeitskräfte. Für Menschen, die schon in Arbeit sind oder in Sachsen eine Arbeit aufnehmen wollen, ist die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen (BABS) weiterhin Ansprechpartner, diese wollen wir stärken.