Leistung

Gut integrierte Menschen sollen in Sachsen bleiben können. Wer hier arbeitet und Steuern zahlt, der oder die darf nicht einfach abgeschoben werden. Mit dem „Chancenaufenthaltsrecht“ kann eine solche Integrationsleistung endlich respektiert werden. Das neue Chancen-Aufenthaltsrecht ermöglicht genau das. Geduldete Menschen erhalten mit einem 18-monatigen Aufenthaltsrecht eine faire Chance, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Wir wollen es in Sachsen bestmöglich umsetzen.

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von A-Z

Arbeitsmarktintegration

Eine Arbeit finden und dort ankommen, ist zentral. Unternehmen und Menschen müssen zusammengebracht werden. Dafür werden wir bestehende erfolgreiche Instrumente, wie die Arbeitsmarktmentoren, fortführen. Und wir setzen verstärkt auf die Beratung und Unterstützung von Unternehmen bei der Suche und Integration ausländischer Fach- und Arbeitskräfte. Für Menschen, die schon in Arbeit sind oder in Sachsen eine Arbeit aufnehmen wollen, ist die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen (BABS) weiterhin Ansprechpartner, diese wollen wir stärken.

Beschäftigungsvorrang

Beschäftigung erleichtert Integration und bietet Teilhabe. Wir wollen die Verwaltungsbehörden verpflichten, alle Ermessensspielräume zugunsten der Ausbildungs- und Beschäftigungserlaubnis von Menschen zu nutzen. Die Handhabung von Wohnsitzauflage, Duldung, Abschiebung und ähnlichen Instrumenten soll so ausgeübt werden, dass Geflüchtete dem sächsischen Arbeitsmarkt nicht entzogen werden, sondern ihren Aufenthalt fortsetzen können, solange das Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnis besteht.

Chance

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist eine Chance für viele Menschen mit Migrationsgeschichte, die vor Jahren zu uns gekommen sind. Mit den neuen Regeln wird auch die Lebensleistung der Gastarbeitergeneration oder der sogenannten Vertragsarbeiter in der DDR respektiert. Generell wollen wir die Einbürgerung erleichtern und entsprechende Verfahren beschleunigen.

Deutschkurse

Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Wir werden weiterhin ergänzende Angebote zu den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anbieten, um allen Asylbewerber:innen das Ankommen in unserer Gesellschaft zu erleichtern. Und wir wollen, dass begleitend zu den Sprach- und Integrationskursen für Erwachsene eine Betreuung ihrer Kinder angeboten wird. So können alle Eltern unsere Sprache erlernen und wissen ihre Kinder in guten Händen.

Erstaufnahme

Kinder haben ein Recht auf Bildung. Doch für geflüchtete Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen ist der Zugang zu Bildung erschwert. Es gibt dort nur vereinzelte Lernangebote. Wir wollen ihnen den regulären Besuch von Kitas und Schulen ermöglichen und so die Weichen für eine gute Zukunft stellen.

Fachkräftegewinnung

Aktuell gesucht: Bäckerin in Bautzen, Friseur in Freital, Automechaniker in Adorf, Pflegerin in Oschatz. Der Arbeitskräftemangel hat den Alltag der Menschen längst erreicht. Zuwanderung ist hierfür ein wichtiger Schlüssel, um dem Mangel zu begegnen. Wir wollen dabei Wünsche und Bedarfe zusammenbringen. Gesuchte und vorhandene Qualifikationen oder Ausbildungswünsche gilt es zu berücksichtigen, wenn es um gezielte Zuwanderung in die Regionen geht. Hierfür stärken wir die Rolle des Zentrums für Fachkräftesicherung Sachsen (ZEFAS).

Gesundheitskarte

Bislang müssen Geflüchtete in den ersten Monaten ihres Aufenthalts erst einen Behandlungsschein bei der Kommune holen, ehe sie im Krankheitsfall ärztlich behandelt werden können. Wir führen eine elektronische Gesundheitskarte ein, mit der sich Geflüchtete, wie alle anderen Menschen auch, direkt in ärztliche Behandlung begeben können.

Härtefallkommission

Die Härtefallkommission kann mit Zwei-Drittel-Mehrheit feststellen, dass dringende humanitäre oder persönliche Gründe den weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet rechtfertigen und dies dem Innenminister vorschlagen. Die Arbeit und Möglichkeit der Kommission, Härtefälle anzunehmen, wollen wir stärken.

Integrationsgesetz

Das Sächsische Teilhabe- und Integrationsgesetz wurde von uns auf den Weg gebracht. Es verdeutlicht, dass Integration keine vorübergehende Aufgabe ist, sondern fester Bestandteil in unserer Gesellschaft. Wir werden es mit allen Akteur:innen in Sachsen weiterentwickeln.

Jugend und Kinder

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf sofortigen Zugang zu Bildung, Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitsversorgung. Die Zeit in Erstaufnahmeeinrichtungen ist daher so kurz wie möglich zu halten. Und für die Betreuung der unbegleiteten geflüchteten Kinder und Jugendlichen wollen wir die Ausstattung der Jugendämter verbessern. Zudem wollen wir den „Heim-TÜV“ um kinder- und jugendspezifische Kriterien erweitern.

Kommunen

Integration findet vor Ort statt. Dort müssen Menschen ankommen können, Kontakt und Unterstützung finden sowie Angebote für Freizeit und Arbeit haben. Für die vielfältigen Aufgaben der Integration wollen wir die Kommunen verlässlich ausstatten und die Pauschalen anpassen. Zukünftig sollen unter dem Dach kommunaler Integrationszentren die Integrationsangebote in allen Landkreisen und kreisfreien Städten auf dem gleichen Niveau gemacht werden.

Maßnahmen

Das Förderkonzept „Integrative Maßnahmen“ stellt eine breite Unterstützung für die Integration in Sachsen bereit. Gefördert werden u.a. der interkulturelle Dialog und das Zusammenleben, die kommunale Integrationsarbeit, Sprachkurse und die Erstorientierungskurse. Diese wichtigen Förderungen führen wir fort.

Netzwerke

Damit Integration gelingt, braucht es von Beginn an Netzwerke, welche die Ankommenden aufnehmen und ihnen unter die Arme greifen. Dazu gehören insbesondere soziale wie auch Bildungs- und Wirtschaftsstrukturen. Diese werden wir weiter politisch unterstützen und ihre teils ehrenamtliche Arbeit auch wertschätzen.

Offenheit

Wir begrüßen die Initiativen zur interkulturellen Öffnung sächsischer Unternehmen und des Öffentlichen Dienstes. Migration ist Normalität und soll sich auch in der Verwaltung zeigen. Wir setzen uns dafür ein, dass Fremdsprachenförderung und interkulturelle Trainings regelmäßig als betriebliche Weiterbildungen anerkannt und gefördert werden.

Politische Teilhabe

Zur Integration gehört es auch eine Stimme zu haben. Das gilt besonders für Wahlen. Wir setzen uns dafür ein, das kommunale Wahlrecht auf Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten auszuweiten.

Qualifikation

Wir wollen die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen weiter erleichtern und beschleunigen. Dafür verbessern wir die personelle Ausstattung der zuständigen Behörden und wenden verstärkt modulare Verfahren an.

Rückkehr

Wir werden die Rückkehrberatung weiter fördern. Die freiwillige Rückkehr ist oft mit Hürden verbunden. Hier finden Ausreisewillige Antworten und Hilfe bei der Finanzierung, Organisation und Planung der Rückkehr in ihr Herkunftsland.

Sozialarbeit

Flüchtlingssozialarbeit soll Wissen über das Leben und die nötigen (ersten) Schritte in Sachsen vermitteln, Integrationsanschub sein sowie besonders vulnerablen Gruppen ihren Bedürfnissen entsprechende Unterbringung und Versorgung sichern. Wir werden sie weiterführen.

Teilhabe

Wer das Gefühl hat, Teil eines Landes zu sein, fühlt sich angekommen und bringt sich ein. Dies hat aber zwei Seiten: Für gegenseitiges Verständnis und ein gutes Zusammenleben braucht es Offenheit und Engagement von Seiten der „Aufnahmegesellschaft“ und bei den Zugewanderten.

Unterbringung

Alle Geflüchteten, ob minderjährig oder erwachsen, ob allein oder mit Familie geflohen, ob aus der Ukraine oder aus anderen Krisen- und Kriegsregionen, haben einen Anspruch, menschenwürdig untergebracht zu werden. Im Idealfall möglichst bald in dezentralen Wohnungen.

Verwaltung

Interkulturelle Kompetenz in Behörden ist eine Voraussetzung für ein Miteinander auf Augenhöhe mit Bürger:innen. Zu oft scheuen Migrant:innen die Bewerbung in Behörden – dies wollen wir ändern. Auch durch Weiterbildungen soll der Öffentliche Dienst seinen Vorbildcharakter leben und sich interkulturell öffnen.

Willkommensbehörden

Wir entwickeln Ausländerbehörden zu Willkommensbehörden weiter. Ihre Aufgabe sollte nicht sein, zu uns kommende Menschen zu vergrämen, sondern sie zu integrieren und Potenziale zu erkennen. In der Einwanderung liegt eine große Chance für die Lösung unseres Arbeits- und Fachkräftemangels. Dafür müssen alle Behörden an einem Strang ziehen. Es gilt, die Menschen zu qualifizieren, ihnen bei der Anerkennung ihrer Abschlüsse zu helfen und sie in Jobs zu vermitteln. Dafür statten wir die Behörden mit mehr Ressourcen und Personal aus.

Zuwanderung

Der Kulturwandel in den Ausländerbehörden braucht jedoch Zeit. Dafür wurde in einigen Kommunen eine Brücke gebaut – durch sogenannte „Willkommenszentren“ oder „Fachinformationszentren Zuwanderung”. Dort werden die Menschen beraten und in Ausbildung oder Arbeit vermittelt. Ziel muss es sein, dass solche Angebote in allen Regionen vorhanden sind. Das soll perspektivisch alles gebündelt in den Willkommensbehörden geschehen, damit  die Menschen eine zentrale Anlaufstelle haben.