Auf Basis der Evaluation und im Einklang mit den neuen Leitlinien und Grundsätzen einer landesweiten Kulturentwicklungsplanung wollen wir das Kulturraumgesetz novellieren. Ziel ist Planungssicherheit in der Kulturförderung herzustellen, die eine Mehrjährigkeit sowie regelmäßige Anpassungen vorsieht. Auch die Anwendung von Tarifverträgen soll konsequenterweise Voraussetzung für die Gewährung von Finanzmitteln sein, um faire Arbeitsbedingungen zu sichern.
Arbeitsbedingungen
Gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne sind uns auch im Kulturbetrieb wichtig. Deshalb haben wir in den letzten Jahren den Kulturpakt für Theater und Orchester aufgelegt sowie bei den Haushaltsansätzen der Einrichtungen und in der Förderung der freien Kultur die Tarifsteigerungen berücksichtigt. Das tun wir auch künftig. Faire Bezahlung wollen wir durch die Einführung von Honorarrichtlinien und Mindeststandards in der Kulturförderung absichern, um Arbeitsbedingungen für Kreativschaffende und Solo-Selbstständige zu verbessern.