Hebammen bieten vor, während und nach der Geburt unschätzbare Sicherheit für die Eltern. Mit dem C-Teil der Richtlinie Heilberufe fördern wir das Hebammenwesen. Hierzu gehören die Begleitung von Aus- und Weiterbildung, die Hebammenvermittlung und die Neu- und Wiederaufnahme von Hebammenarbeit.
Angehörige
Rund 183.000 pflegebedürftige Menschen werden in Sachsen nur durch Angehörige versorgt. Wer seine Angehörigen pflegt, fühlt sich manchmal wie auf einer Insel. Nicht immer weiß man, was es alles für Unterstützung gibt. Deswegen entwickeln wir Informationsangebote, die wirklich ankommen, weiter.