Hier arbeiten „ambulant“ und „stationär“ wirklich zusammen. Das Gesundheitszentrum haben wir in das Krankenhausgesetz geschrieben und so eine echte Perspektive eröffnet. Damit hat die medizinische Versorgung in den ländlichen Regionen künftig ein dichtes Netz.
Angehörige
Rund 183.000 pflegebedürftige Menschen werden in Sachsen nur durch Angehörige versorgt. Wer seine Angehörigen pflegt, fühlt sich manchmal wie auf einer Insel. Nicht immer weiß man, was es alles für Unterstützung gibt. Deswegen entwickeln wir Informationsangebote, die wirklich ankommen, weiter.