Qualitätssicherung in der Versorgung von Pflegebedürftigen ist zentral für gute Pflege. Dafür muss die Aufgabenteilung zwischen Land und Kommunen klar definiert werden. In Sachsen wollen wir dazu, gemeinsam mit den Kommunen, ein Landespflegegesetz erarbeiten und umsetzen.
Angehörige
Rund 183.000 pflegebedürftige Menschen werden in Sachsen nur durch Angehörige versorgt. Wer seine Angehörigen pflegt, fühlt sich manchmal wie auf einer Insel. Nicht immer weiß man, was es alles für Unterstützung gibt. Deswegen entwickeln wir Informationsangebote, die wirklich ankommen, weiter.