Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen muss sachsenweit möglich sein, daher wollen wir die Strukturen ausbauen. Wir setzen uns dafür ein, dass § 218 StGB gestrichen und der Beratungszwang durch ein Beratungsrecht ersetzt wird. Verhütungsmethoden, Methoden des Schwangerschaftsabbruchs und der Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten müssen breit kommuniziert werden – barrierefrei und altersgemäß. Die Kostenübernahme für ärztlich verordnete Mittel und Methoden zur Empfängnisverhütung ist sicherzustellen.
Angehörige
Rund 183.000 pflegebedürftige Menschen werden in Sachsen nur durch Angehörige versorgt. Wer seine Angehörigen pflegt, fühlt sich manchmal wie auf einer Insel. Nicht immer weiß man, was es alles für Unterstützung gibt. Deswegen entwickeln wir Informationsangebote, die wirklich ankommen, weiter.