Einwohner:innen Sachsens, die keine deutsche, aber eine EUStaatsangehörigkeit besitzen, sind auf kommunaler Ebene wahlberechtigt. Dies wollen wir in der Verfassung nachzeichnen und auf alle Einwohner:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausdehnen.
Beamtenpensionsfonds
Es ist richtig, dass der Freistaat Sachsen Vorsorge für die Pensionslasten der Landesverwaltung betreibt. Die Verankerung dieser Vorsorgepflicht des Freistaates gegenüber seinen Beamt:innen in der Verfassung wollen wir nicht verändern. Wichtig ist uns aber, dass sich Dinge im Haushaltsvollzug ändern: Die Ansparung muss wirtschaftlich vernünftig erfolgen und in angemessenem Verhältnis zum Gesamthaushalt stehen, daher passen wir die Zuführungs- und Anlagestrategie an.