Die verfassungsmäßige Ausgestaltung der Schuldenbremse hat sich vor dem Hintergrund von Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg als nicht praktikabel erwiesen: Die Tilgungsfristen sind zu kurz gewählt, die Konjunkturkriterien zu einschneidend. Bei der Reform der Schuldenbremse ist uns eine größere Flexibilität wichtig.
Ausländer:innen
Einwohner:innen Sachsens, die keine deutsche, aber eine EUStaatsangehörigkeit besitzen, sind auf kommunaler Ebene wahlberechtigt. Dies wollen wir in der Verfassung nachzeichnen und auf alle Einwohner:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausdehnen.