Unsere Demokratie lebt davon, dass sie von den Menschen aktiv getragen und befördert wird. Dabei sollen Behörden keine Bremse, sondern Unterstützung sein. Wir möchten die Demokratieförderung als Aufgabe aller staatlichen Institutionen in der Verfassung verankern.
Ausländer:innen
Einwohner:innen Sachsens, die keine deutsche, aber eine EUStaatsangehörigkeit besitzen, sind auf kommunaler Ebene wahlberechtigt. Dies wollen wir in der Verfassung nachzeichnen und auf alle Einwohner:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausdehnen.