Der Freistaat Sachsen ist als europäische Region in eine Vielzahl von Netzwerken und Strukturen eingebettet. Um die Zusammenarbeit mit unseren EUNachbarn noch besser zu gestalten und die Vertretung unserer gemeinsamen regionalen Interessen auf europäischer Ebene zu stärken, wollen wir den Europabezug unserer Verfassung erweitern.
Ausländer:innen
Einwohner:innen Sachsens, die keine deutsche, aber eine EUStaatsangehörigkeit besitzen, sind auf kommunaler Ebene wahlberechtigt. Dies wollen wir in der Verfassung nachzeichnen und auf alle Einwohner:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausdehnen.