Viele Bundesländer haben ihren Gleichheitsgrundsatz bereits modernisiert und das Wort Rasse durch zutreffendere Formulierungen ersetzt. Denn es gibt wissenschaftlich betrachtet keine verschiedenen menschlichen Rassen. Stattdessen sind die Diskriminierungsverbote klar zu benennen.
Ausländer:innen
Einwohner:innen Sachsens, die keine deutsche, aber eine EUStaatsangehörigkeit besitzen, sind auf kommunaler Ebene wahlberechtigt. Dies wollen wir in der Verfassung nachzeichnen und auf alle Einwohner:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausdehnen.