Rechtswissenschaft (Jurisprudenz) und Rechtsprechung (Jurisdiktion) sind mit der Auslegung des Verfassungstextes befasst. Seine Modernisierung im Lichte sozialen Wandels ist nach mehr als dreißig Jahren auch sinnvoll, um die Entwicklung der Rechtsprechung nachzuzeichnen.
Ausländer:innen
Einwohner:innen Sachsens, die keine deutsche, aber eine EUStaatsangehörigkeit besitzen, sind auf kommunaler Ebene wahlberechtigt. Dies wollen wir in der Verfassung nachzeichnen und auf alle Einwohner:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausdehnen.