Die Schuldenbremse in der sächsischen Verfassung hat die Möglichkeiten zur konjunkturellen Kreditaufnahme praktisch auf null beschränkt. Wir wollen den anderen Bundesländern folgen und Kreditmöglichkeiten zur Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit klar definieren. Dabei ist das sogenannte Konjunkturkonto ein sinnvolles Instrument.
Ausländer:innen
Einwohner:innen Sachsens, die keine deutsche, aber eine EUStaatsangehörigkeit besitzen, sind auf kommunaler Ebene wahlberechtigt. Dies wollen wir in der Verfassung nachzeichnen und auf alle Einwohner:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausdehnen.