Mit der Einführung des Transparenzgesetzes sind die staatlichen Stellen zur Offenlegung vieler Informationen gegenüber allen Bürger:innen verpflichtet. Wir wollen vor diesem Hintergrund die Rechte des Sächsischen Landtages und der einzelnen Abgeordneten bei der Kontrolle der Regierung erweitern, um ihrer besonderen Rolle gerecht zu werden.
Ausländer:innen
Einwohner:innen Sachsens, die keine deutsche, aber eine EUStaatsangehörigkeit besitzen, sind auf kommunaler Ebene wahlberechtigt. Dies wollen wir in der Verfassung nachzeichnen und auf alle Einwohner:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausdehnen.