Die Schuldenbremse definiert für die ausnahmsweise Aufnahme von Konjunkturkrediten eine sogenannte Normallage. Deren Berechnungsweise ist nach Erkenntnis vieler Expert:innen falsch gewählt. Wir wollen diesen Fehler in der sächsischen Verfassung korrigieren und die Normallageberechnung verbessern.
Ausländer:innen
Einwohner:innen Sachsens, die keine deutsche, aber eine EUStaatsangehörigkeit besitzen, sind auf kommunaler Ebene wahlberechtigt. Dies wollen wir in der Verfassung nachzeichnen und auf alle Einwohner:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausdehnen.