Die sächsische Verfassung regelt auch das Verhältnis der Verfassungsorgane wie Landtag, Staatsregierung und Verfassungsgerichtshof untereinander. Wir wollen die Regelungen zu deren Rechten und Pflichten im Lichte der verfassungsrechtlichen Entscheidungen der vergangenen dreißig Jahre überprüfen.
Ausländer:innen
Einwohner:innen Sachsens, die keine deutsche, aber eine EUStaatsangehörigkeit besitzen, sind auf kommunaler Ebene wahlberechtigt. Dies wollen wir in der Verfassung nachzeichnen und auf alle Einwohner:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausdehnen.
 
								