Das Parlament repräsentiert die sächsische Gesellschaft. Um weiterhin politische Ansprechpersonen in allen Regionen Sachsens zu haben, soll der Sächsische Landtag auch in Zukunft aus 120 Abgeordneten bestehen.
Ausländer:innen
Einwohner:innen Sachsens, die keine deutsche, aber eine EUStaatsangehörigkeit besitzen, sind auf kommunaler Ebene wahlberechtigt. Dies wollen wir in der Verfassung nachzeichnen und auf alle Einwohner:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausdehnen.