Die Quoren der Volksgesetzgebung sind ein wichtiges Instrument zur Beförderung direkter Demokratie. Durch niedrigere Quoren wird die Hürde für einen Volksantrag oder ein Volksbegehren gesenkt. Wir wollen die Menschen ermutigen, öfter von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, selbst Gesetzesinitiativen in den Landtag einzubringen. Zur Unterstützung richten wir eine Beratung beim Landtag ein. Wir wollen weitere Möglichkeiten zur Stärkung demokratischer Teilhabe auf Landes- und kommunaler Ebene in die sächsische Verfassung aufnehmen.
Ausländer:innen
Einwohner:innen Sachsens, die keine deutsche, aber eine EUStaatsangehörigkeit besitzen, sind auf kommunaler Ebene wahlberechtigt. Dies wollen wir in der Verfassung nachzeichnen und auf alle Einwohner:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausdehnen.