In der sächsischen Verfassung ist das Recht auf Bildung lediglich als Staatsziel benannt, aber als individuelles Grundrecht nicht einklagbar. Das wollen wir ändern, denn mit den Rechtsansprüchen auf einen Kita-Platz, der Schulpflicht und dem Weiterbildungsanspruch sind alle Voraussetzungen gegeben.
Ausländer:innen
Einwohner:innen Sachsens, die keine deutsche, aber eine EUStaatsangehörigkeit besitzen, sind auf kommunaler Ebene wahlberechtigt. Dies wollen wir in der Verfassung nachzeichnen und auf alle Einwohner:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausdehnen.