Wir wiederholen es gern, weil es für die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes wirklich wichtig ist: Die sächsische Schuldenbremse muss reformiert werden. Nur so können wir den Standort Sachsen – Wirtschaft und Arbeitsplätze, Bildung und Gesundheit, Infrastruktur und Kommunen – leistungsfähig erhalten.
Ausländer:innen
Einwohner:innen Sachsens, die keine deutsche, aber eine EUStaatsangehörigkeit besitzen, sind auf kommunaler Ebene wahlberechtigt. Dies wollen wir in der Verfassung nachzeichnen und auf alle Einwohner:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausdehnen.
 
								