Grundrechte dienen nicht nur dazu, staatliche Eingriffe in die Freiheit der Menschen abzuwehren. Sie sollen auch Teilhabe an existenziellen Gütern wie Wohnen, Bildung, Arbeit und Gesundheitsversorgung sichern. Wir wollen über die Teilhabedimension der Grundrechte diskutieren und wo nötig Ergänzungen vornehmen.
Ausländer:innen
Einwohner:innen Sachsens, die keine deutsche, aber eine EUStaatsangehörigkeit besitzen, sind auf kommunaler Ebene wahlberechtigt. Dies wollen wir in der Verfassung nachzeichnen und auf alle Einwohner:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausdehnen.