Da die sächsische Verfassung im vordigitalen Zeitalter entstanden ist, ist die eigenhändige Unterschrift auf Papier der einzige Weg, auf welchem Bürger:innen Willenserklärungen abgeben können. Das entspricht nicht mehr unserer Zeit, deshalb wollen wir die Verfassung um elektronische Möglichkeiten ergänzen.
Ausländer:innen
Einwohner:innen Sachsens, die keine deutsche, aber eine EUStaatsangehörigkeit besitzen, sind auf kommunaler Ebene wahlberechtigt. Dies wollen wir in der Verfassung nachzeichnen und auf alle Einwohner:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausdehnen.
 
								