Es ist für uns selbstverständlich, dass Beamt:innen einer Pflicht zur Treue gegenüber der Verfassung unterliegen und im Falle einer gravierenden Verletzung dieser Pflicht Konsequenzen zu tragen haben. Die Treueprüfung vor der Verbeamtung muss hohen rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen. Vielmehr muss die Demokratie durch Beamt:innen aber auch aktiv verteidigt werden.
Ausländer:innen
Einwohner:innen Sachsens, die keine deutsche, aber eine EUStaatsangehörigkeit besitzen, sind auf kommunaler Ebene wahlberechtigt. Dies wollen wir in der Verfassung nachzeichnen und auf alle Einwohner:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausdehnen.