Jugendliche sollen mitentscheiden dürfen, wie Gegenwart und Zukunft in unserem Land gestaltet werden – und das nicht nur im Rahmen von Demokratieprojekten, sondern auch mit dem echten Wahlrecht. Wir wollen das Wahlalter auf 14 Jahre absenken. Darüber hinaus sollen Strukturen erarbeitet werden, inwiefern eine barrierefreie Einschreibung ins Wählerverzeichnis vor dem vollendeten 14. Lebensjahr ermöglicht werden kann.
Ausländer:innen
Einwohner:innen Sachsens, die keine deutsche, aber eine EUStaatsangehörigkeit besitzen, sind auf kommunaler Ebene wahlberechtigt. Dies wollen wir in der Verfassung nachzeichnen und auf alle Einwohner:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausdehnen.