Menschen, die von Gewalttaten betroffen sind, brauchen Schutz. Wir bauen Unterstützungsangebote für betroffene Menschen und ihre Angehörigen aus und passen gesetzliche Grundlagen an. Die Sächsische Opferbeauftragte wird Ansprechpartnerin für Opfer von Straftaten, insbesondere von schweren Gewalttaten, bleiben. Wer von einem sexualisierten Angriff betroffen sein wird, soll in Krankenhäusern bei einer medizinischen Versorgung die Möglichkeit haben, Spuren sichern zu lassen, ohne dass bereits eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt wurde.
Asylverfahren
Wir stehen für humanitäre und rechtsstaatliche Asylverfahren. Dabei wollen wir legale Bleibeperspektiven schaffen und klar kommunizieren, wann Chancen auf ein Bleiberecht bestehen und wann nicht. Dafür wollen wir auch, dass die kommunalen Ausländerbehörden alle Ermessensspielräume für ein Bleiberecht bereits integrierter Menschen nutzen und die Verfahrensdauern insgesamt weiter sinken. Wer kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht hat, der muss das Land wieder verlassen, wenn dies tatsächlich möglich und humanitär zumutbar ist.